Neue Regelung für Trainingsbetrieb

Liebe Schützenmitglieder,

leider hat uns auch im dritten Jahr das nun aktuelle Omnikron-Virus im Griff und schränkt unser Vereinsleben erheblich ein. Aber dennoch versuchen wir zumindest den reinen Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Landes (13.01.22) haben wir die Teilnahmebedingungen für das Schießtraining erneut ändern müssen.

Es gilt ab sofort die „2 G +“ Regel“ .

Dies bedeutet: vollständig geimpft (2-fach) oder genesen undmzusätzlich einen aktuellen, nachvollziehbaren negativen Test oder den Nachweis der Auffrischimpfung (Booster).

Mundschutz und Einhaltung der sonstigen AHA+L-Regeln sind ja eh klar.

In der Hoffnung auf ein doch etwas entspannteres zweites Halbjahr wünschen wir Euch auf jeden Fall ein  gesundes und zuversichtliches 2022.


Euer Vorstand