Hygienekonzept

St. Hubertus Schützenbruderschaft 1623 Dorff e.V.
Dorff, 30.05.2020

H y g i e n e k o n z e p t 

zur Durchführung des Schießtrainingsbetriebes sowie zum allgemeinen Aufenthalt während der Corona-Pandemie im Vereinsheim der 

St. Hubertus Schützenbruderschaft 1623 Dorff e.V.

Gemäß § 9 der Coronaschutzverordnung NRW vom 20.05.2020 ist u.a. der kontaktfreie Sport in Sportanlagen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Unter Einbezug der entsprechenden Richtlinien des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften vom Mai 2020, gelten ab sofort folgende Regeln für den Trainingsbetrieb auf der Schießanlage unserer Bruderschaft:

  1. Im gesamten Bereich der Schießanlage (Außenbereich, d.h. 10 Meter Umkreis um die Eingangstür, Flur, Schießhalle, Aufenthaltsraum, Lager und Sanitäreinrichtungen) gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Robert Koch Institutes zur Händehygiene, sowie der Hustenetikette.
  2. Im gesamten Bereich der Schießanlage ist ein Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.
  3. Beim Betreten und Verlassen des Vereinsheimes ist die Handdesinfektion verpflichtend.
  4. Im Vereinsheim dürfen gleichzeitig maximal -8- Personen anwesend sein:

davon im Schießstand:

-1-   Schießleiter 

-3 – Schützen/-innen 

  1. Schützen, Schießleiter und sonstige Personen, die Krankheitssymptome (Erkältungs- und/oder Grippesymptome) aufweisen, dürfen sich im Vereinsheim nicht aufhalten. Der Schießleiter, sofern nicht selber betroffen, ist verpflichtet und berechtigt, diese Personen des Vereinsheimes zu verweisen. Sollte der Schießleiter selbst betroffen sein, verständigt er im Vorfeld den Vorstand. Entweder sorgt er selbst für Ersatz, oder der Vorstand ergreift die erforderlichen Maßnahmen (Ersatzgestellung oder Absage des Trainings).
  2. Der Einlass, als auch der evtl. Wechsel vom Vorraum in den Schießstand ist so zu regeln, dass sich keine Warteschlangen bilden, und damit auch die Abstandsregeln eingehalten werden.
  3. Grundsätzlich ist das Tragen eines MundNasenSchutzes verpflichtend. Ausnahme:  
  4. Schützen/-innen auf dem Schießstand während ihres Trainings
  5. Während des Aufenthaltes im Vorraum, am Tisch sitzend.
  1. Beim Betreten des Vereinsheimes trägt sich jeder in die ausliegende Anwesenheitsliste mit Name und Vorname ein. Diese Listen werden zwei Monate durch den Schießleiter/Vorstand aufbewahrt.
  2. Die Ausgabe/Verkauf und Verzehr von Getränken, ist ausschließlich in Flaschenform zulässig.
  3. Lautes Rufen, Brüllen oder Lachen ist bei einem Abstand unterhalb von 2 Metern ist zu vermeiden.
  4. Vor, bzw. nach der Nutzung, insb. im Rahmen der Hand-zu-Hand-Übergabe  der Vereinswaffen inkl. des Zubehörs, sind diese Gegenstände durch den Schießleiter zu desinfizieren.
  5. Vereins-Materialien, die nicht desinfiziert werden können, (z.B. Schießhandschuhe) sind nicht zu nutzen.
  6. Nach Beendigung der jeweiligen Trainingssequenzen sind die benutzten Schützenstände (Tisch, Stange, Bedienteil der Scheibenzuganlage) zu desinfizieren.
  7. Die „Allgemein-Kontaktflächen“ (Türklinken, Armaturen, Tische und sonstige Ablageflächen) im gesamten Vereinsheim werden vor, bzw. nach jedem Training desinfiziert. 
  8. Das Betreten und Verlassen der Schießhalle oder des Vereinsheimes sollte einzeln erfolgen.
  9. Die Aufenthaltsdauer im Vereinsheim ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.
  10. Nach Beendigung der jeweiligen Trainingseinheit sollte das Vereinsheim zeitnah unter Einhaltung der Abstandregeln verlassen werden. 

Zunächst wird das Training wöchentlich an zwei Tagen durchgeführt:

  • dienstags:           19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • freitags:               19:30 Uhr bis 22:30 Uhr 

Diese Regeln gelten ab dem 16.06.2020 bis auf Weiteres.

Der Vorstand